homeofjobs

Für Unternehmen

Das Jobprofil einer Pflegedienstleitung (PDL)

Die Pflegedienstleitung (PDL) ist in der Regel eine fachlich qualifizierte Person, die Führungsaufgaben für das gesamte angestellte Pflegepersonal wahrnimmt. Die PDL kann auch ein aus mehreren Personen bestehendes Leitungsteam sein.

Was beinhaltet die Tätigkeit einer PDL?

Der PDL obliegen verwaltende und organisatorische Aufgaben, z. B.:

  • Personalplanung
  • Organisation der Dienstpläne / Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst
  • Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsstandards (Die Verantwortung für den Behandlungsprozess trägt jedoch nach der gängigen Rechtsprechung der Arzt, da es bei der Behandlung keinen arztfreien Bereich geben darf.
  • Funktional ist die Pflegedienstleitung dem mittleren Management zuzuordnen
  • Sie ist Bindeglied zwischen pflegerischer Stationsleitung und Geschäftsführung
  • Sie ist gegenüber den direkt ihr unterstellten Mitarbeitenden weisungsbefugt
    Hierzu zählen die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Ergo- und Physiotherapeuten, Praktikanten, Bundesfreiwilligendienstleistende und alle anderen Mitarbeiter, die pflegerisch mitwirken.
  • Häufig verantwortet die PDL die gesamte Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs
    Dazu gehören die Personalbedarfsplanung und Personalförderung
  • Sie ist an Entscheidungen der Personaleinstellungen beziehungsweise -entlassungen maßgeblich beteiligt
  • Auch die Koordination von internen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und mit externen Bildungsträgern, etwa der (Kinder-)Krankenpflegeschule, obliegt der Pflegedienstleitung
  • Zudem ist die PDL bei der Qualitätssicherung sowie der Kontrolle der Finanzen beteiligt Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickelt sie Pflegekonzepte, setzt Pflegemodelle um und konzipiert Maßnahmen des Qualitätsmanagements
  • Im Bereich Finanzen und Controlling rechnet sie zum Beispiel Pflegesätze mit den Krankenkassen ab. Darüber hinaus stellt sie Haushaltspläne auf, schreibt Jahresberichte und überwacht das Budget.
  • Die PDL wirkt nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit
  • Der Aufgabenbereich der PDL umfasst üblicherweise Kontakte mit den Patienten, ihren Angehörigen, Kunden, Bewohnern, Klienten oder Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen des Arbeitgebers  sowie die Kooperation mit anderen externen Dienstleistern, beispielsweise Apotheken, Ärzten und Therapeuten

Gesetzliche Voraussetzungen

Die Funktionsbezeichnungen Pflegedienstleiter oder Pflegedirektor sind in Deutschland gesetzlich nicht geschützt.
in Niedersachsen zählt die Bezeichnung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege zu den geschützten Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen, die nicht dem Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege unterliegen.
Pflegedienstleitungen, die in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen als Pflegefachkraft die ständige Verantwortung für die Einrichtung tragen, müssen gemäß § 71 Abs. 3 SGB XI einen staatlich geprüften und anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger vorweisen. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine zweijährige hauptberufliche Berufspraxis im jeweiligen Pflegeausbildungsberuf, welche in den letzten acht Jahren vor Beginn einer PDL-Funktionsausübung liegen muss.

Die Weiterbildung zum Pflegedienstleiter kann sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend erfolgen.

Vollzeit
In der Vollzeit-Variante findet der Unterricht ganztags an jedem Werktag statt, die Anwesenheit ist hier Pflicht und lässt dementsprechend keine parallele Berufstätigkeit zu.

Berufsbegleitend
Allerdings gibt es auch Weiterbildungs-Modelle, die speziell auf die Bedürfnisse von berufstätigen Pflegefachkräften zugeschnitten sind. In diesen berufsbegleitenden Lehrgängen wechseln sich Phasen des Selbststudiums mit Präsenzphasen ab. Die entsprechenden Veranstaltungen finden den Abendstunden oder am Wochenende statt.

Alternative: Weiterbildung als Fernlehrgang
Du wünschst dir noch mehr räumliche und zeitliche Flexibilität? Dann könnte ein Fernlehrgang genau das richtige für dich sein. In diesem Modell gibt es nur einige Präsenzveranstaltungen, die maximal 20 Prozent der Gesamt-Weiterbildung ausmachen. Die restlichen 80 Prozent eignen sich die Teilnehmer hingegen im Selbststudium an. Die Lehrgangsinhalte erhalten sie dabei entweder per Post oder rufen diese online ab.

Dauer und Verlauf

Je nach Anbieter und Weiterbildungsform kann die Dauer einer Weiterbildung zum Pflegedienstleiter zwischen neun Monaten und drei Jahren schwanken. 

Einige Weiterbildungen umfassen lediglich 460 Stunden. Andere mindestens 1.100 Theoriestunden sowie 400 praktische Stunden. Wer sich für eine Weiterbildung zum Pflegedienstleiter nach DKG-Richtlinien entscheidet, muss sogar 2.000 Theoriestunden sowie eine Reihe von Projekttagen und Projektarbeiten absolvieren.

Unabhängig von ihrer Länge werden die Weiterbildungen zum Pflegedienstleiter immer mit einer Prüfung abgeschlossen. Wie diese genau aussieht, hängt allerdings vom jeweiligen Anbieter ab.

Gib hier deine Überschrift ein

Pflegedienstleiter können im öffentlichen Dienst und mit tariflicher Vergütung mit rund 3.400 bis knapp 5.400 Euro Gehalt pro Monat (brutto) rechnen.

Das Gehalt einer PDL liegt deutschlandweit bei ca. 4.284 Euro und ist selbstverständlich von den jeweiligen Berufsjahren und den Bundesländern abhängig.

Noch größer ist die Einkommensspanne bei privaten Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, hier kann das Pflegedienstleiter-Gehalt zwischen 30.000 und 65.000 Euro (brutto) im Jahr (oder sogar höher) liegen.

Quellen: