homeofjobs

Für Unternehmen

Die elektronische Patientenakte in der Pflege Vor- und Nachteilen

Warum ist es sinnvoll, eine elektronische Patientenakte zuführen oder welche Gründe sprechen für Akten aus Papier?
Seit dem 1.1.2021 gibt es die elektronische Patientenakte (ePA) für Arztpraxen.
In Krankenhäusern findet sie seit dem 1.1.2022 einen effektiven Nutzen.

Die elektronische Patientenakte bringt einige Vorteile mit sich, hat aber ebenfalls Nachteile. Einer der Hauptvorteile der landesweit einheitlichen elektronischen Patientenakte ist, dass die Datei eines Patienten durch die zentrale Speicherung von überall zugänglich ist. Außerdem kann eine schnelle Verfügbarkeit, sowie ein Austausch über Notfalldaten z.B. Vorerkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeiten gewährleistet werden. Seit diesem Jahr gibt es auch die Möglichkeit, Mutterpässe, den Impfpass oder Zahn-Bonushefe in der ePA zu digitalisieren.

Hinzu kommt, dass die Kommunikation zwischen den Ärzten durch die ePA stark vereinfacht wird und jeder Zugriff auf diese hat.
Das hat einen enormen Vorteil, dass sowohl der Papierbedarf (Überweisungen, Arztbriefe) reduziert wird und Mehrfachuntersuchungen, wiederholte Kontrollen eines Patienten bei unterschiedlichen Ärzten vermieden werden kann. Für den Patienten ergeben sich durch die elektronische Patientenakte noch deutlich mehr Möglichkeiten, z.B. kann er zusätzliche unterstützende Funktionen von Erinnerungen für Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen erhalten.
Er kann elektronisch Arzttermine vereinbaren, sich über seine verschriebenen Medikamente informieren oder Laborergebnisse direkt von zu Hause aus einsehen. Ein entscheidender Faktor für die Nutzung der ePA ist, dass der Patient in allen möglichen Themen der Datenschutzverordnung einwilligen muss. Deshalb ist die Verwendung der elektronischen Patientenakte freiwillig. Für alleinstehende ältere Patienten ohne PC, Tablet, Smartphone oder andere elektronische Geräte, bietet diese Möglichkeit der ePA einen großen Nachteil und ist somit persönlich nicht verwendbar.

Können auch andere Personen auf die ePA zugreifen?

Der Kreis derjenigen, die mit Einwilligung und Zugriffsfreigabe (PIN) der Versicherten auf die ePA zugreifen dürfen, ist gesetzlich streng geregelt. Patientinnen und Patienten können die ePA für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Apotheken sowie für weitere Leistungserbringer, die in die Behandlung eingebunden sind, freigeben – entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum (z.B. in der Hausarztpraxis). Ohne die Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ausgelesen werden. Gleichzeitig können die von Versicherten selbst hochgeladenen Dokumente vom Zugriff ausgenommen werden. Umgekehrt können Versicherte den Zugriff auch nur auf die von ihnen eingestellten Dokumente erteilen. Ab 2022 erhalten Versicherte die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt (feingranulares Berechtigungsmanagement).

Zum Schluss ist zu sagen, dass die ePA mehr Vorteile als Nachteile bietet und einen großen Nutzen zur vereinfachten Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten ermöglicht.

Quellen: