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Überlastungsanzeigen in der Medizin

Was bedeutet der Begriff Überlastungsanzeige im medizinischen Bereich?

Immer mehr rückt das Wohl der Patienten und des Arztes in den Hintergrund. Stetig werden die Sparzwänge der Krankenhäuser zu Stolperfallen. Ärzte sollen für immer weniger Geld arbeiten. Sie sollen Patienten versorgen, sich weiterbilden und auch noch überlange Bereitschaftsdienste tätigen.

Nicht allein der Ärztemangel am Arbeitsmarkt, sondern auch die Einsparungszwänge der Kliniken verhindern Neueinstellungen. Neubewertungen und Herabstufungen von Bereitschaften sind der neuste Trend. Meist absolvieren die Ärzte bis zu 8 Dienste im Monat, obwohl dies kaum mit dem Arbeitszeitgesetz oder den geltenden Tarifnormen zu vereinbaren ist.

Dies gilt ebenfalls für Pflegepersonal! Die Überlastungsanzeige in der Pflege, auch Entlastungsanzeige oder Gefährdungsanzeige genannt, hat den Zweck, den Vorgesetzten oder Arbeitgeber darüber zu informieren, dass die Qualitätsstandards in der Pflege unter den gegebenen Umständen nicht mehr eingehalten werden können. Nun ist diese Abfolge kein Einzelfall, sondern entwickelt sich in einigen Krankenhäusern immer mehr zur Regel.

Wer kann eine Überlastungsanzeige stellen und wie sind diese gesetzlich geregelt?

  • Grundsätzlich können alle Beschäftigten eine Überlastungsanzeige stellen, auch Führungskräfte wie etwa die Pflegedienstleitung. Das ist nicht nur dringend angeraten, sondern für Arbeitnehmer sogar verpflichtend.
  • Diese Pflicht ergibt sich aus §§ 611a und 242 BGB. Demnach müssen Beschäftige ihren Arbeitgeber über potenziell eintretende Schäden informieren und vor absehbaren Schäden warnen.
  • Ebenso müssen sie auf organisatorische Mängel hinweisen. Gemäß §§ 15,16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Beschäftigte außerdem dazu verpflichtet, für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit Sorge zu tragen.
  • Das gilt weiterhin für die Personen, die von ihrer Arbeit betroffen sind. Ist also abzusehen, dass die hohe Arbeitsbelastung in der Pflege zur Gefährdung der Patienten führen kann, muss eine Überlastungsanzeige gestellt werden.
  • Arbeitgeber stehen gemäß § 618 BGB, §§ 3 und 4 ArbSchG ihrerseits in der Pflicht, mit einer geeigneten Organisation für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen.
  • Dazu gehört auch, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu vermeiden, soweit diese zur Gefährdung der Pflegekräfte oder der Patienten führen können. Nach Eingang einer Überlastungsanzeige muss die Gefährdungslage geprüft werden.

Wann ist eine Überlastungsanzeige sinnvoll?

  • Bei unterbesetzten Stellen in der Abteilung
  • Bei erhöhtem Arbeitsaufwand
  • Bei Nichteinhaltung von Pausenzeiten
  • Bei Nichteinhaltung von Arbeitszeiten gem. §3 ArbZG (Hierzu zählen auch Bereitschaftsdienste und deren überhöhte Anzahl.)
  • sich häufende Notfallsituationen

Was ist dabei zu beachten?

Eine Überlastungsanzeige ist eine Meldung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber. Hierbei stellt der Arbeitnehmer fest, dass er die vom Arbeitgeber erwartete ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsaufgaben aus verschiedensten zwingenden Gründen nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann. Dennoch bestehen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arztes, sowie des Pflegepersonals weiter. Die Überlastungsanzeige entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht, seine Aufgaben zu erfüllen. Mit der Überlastungsanzeige hat der Arzt, sowie das Pflegepersonal aber die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber auf das Abstellen der Missstände zu drängen.

Überlastungsanzeige schreiben: So geht es richtig

Empfänger einer Überlastungsanzeige ist entweder die Pflegedienstleitung oder direkt der Arbeitgeber. Es gibt dabei keine vorgeschriebene Form.

Vorgesetzte können sowohl schriftlich als auch mündlich informiert werden. Aus Gründen der Beweislast empfiehlt es sich allerdings, die Überlastungsanzeige schriftlich zu stellen.

Am besten ist es, zwei Durchschläge der Überlastungsanzeige anzufertigen. Eine Kopie wird an den Arbeitgeber oder Vorgesetzten übergeben. Auf dem anderen Durchschlag lassen sich die Beschäftigten die Übergabe per Unterschrift bestätigen und bewahren dieses Exemplar sicher in den eigenen Unterlagen auf.

Welche Inhalte gehören in eine Überlastungsanzeige?

Folgende Punkte sollte eine Überlastungsanzeige unbedingt beinhalten:

  • Ort und Datum
  • Name des Beschäftigten
  • Station und Arbeitsbereich
  • genaue Beschreibung der Art der Überlastung: wie lange besteht die Situation bereits, wie viele Pflegekräfte sind betroffen, welche Auswirkungen hat die Situation auf den Pflegealltag?
  • Folgen für Pflegekräfte und Patienten benennen
  • Darstellung der Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, um einen bestehenden Personalmangelauszugleichen (wenn die Überlastungsanzeige von einer Führungskraft gestellt wird)
  • Aufforderung an den Vorgesetzten oder Arbeitgeber, Abhilfe zu schaffen

Welche Fehler sollten unbedingt vermieden werden?

  • Die Überlastungsanzeige sachlich formulieren, es sollten keine unverständlichen Inhalte auftreten
  • Idealerweise übergibt man die Überlastungsanzeige persönlich
  • Durch ein Gespräch im Vorfeld lässt sich ein eventueller Konflikt mit dem Arbeitgeber bereits abfedern.
  • Alternativ kann man die Anzeige auch per Einschreiben mit Rückschein versenden.
  • Ein Versenden als E-Mail ist nicht empfehlenswert.

Quellen: