Das Entgelttransparenzgesetz gilt seit dem 6. Juli 2017 und bildet die Grundlage für mehr Fairness und Gleichbehandlung in deutschen Unternehmen. Es verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Entgeltstrukturen und unterstützt Beschäftigte dabei, mögliche geschlechtsbezogene Entgeltunterschiede sichtbar zu machen. Ab dem 7. Juni 2026 müssen alle EU‑Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EU‑Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht überführen. Diese Richtlinie verschärft die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich und führt neue Pflichten ein – insbesondere für größere Unternehmen.
Für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern gilt künftig:
- Regelmäßige Durchführung einer standardisierten Entgelttransparenzprüfung
- Erstellung und Veröffentlichung regelmäßiger Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und Übermittlung an die zuständige Behörde
- Ableitung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Ungleichheiten und Schließung der Lohnlücke
- Erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte
- Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung
- Umkehr der Beweislast: Beschäftigte müssen nicht mehr beweisen, dass sie diskriminiert wurden – stattdessen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Entlohnung korrekt und diskriminierungsfrei erfolgt ist.
Diese verpflichtenden Prüfprozesse sorgen dafür, dass Entgeltstrukturen transparenter werden und Lohndiskriminierung weiter sinkt. Entgeltgleichheit ist somit nicht mehr nur reaktiv, sondern wird aktiv und kontinuierlich verfolgt.
Ebenfalls sind Arbeitgeber fortan dazu verpflichtet bereits in Stellenausschreibungen Gehaltsspannen zu nennen oder konkrete Entgeltangaben zu machen. Ziel ist es, Bewerber:innen bereits vor dem ersten Gespräch über die Vergütung zu informieren, damit sie in Gehaltsverhandlungen keine Nachteile haben. Arbeitgeber können dabei entweder ein konkretes Einstiegsgehalt oder eine verhandelbare Gehaltsspanne angeben. Wichtig ist, dass diese Informationen bereits VOR dem Bewerbungsgespräch vorliegen. Mit Einführung der EU‑Richtlinie wird zudem eine weitere klare Grenze gezogen: Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt von Bewerber:innen fragen. Das schützt vor unfairen Ausgangsbedingungen und verhindert, dass frühere Gehaltsnachteile fortgeschrieben werden.
Kleinere Unternehmen sind derzeit noch vom Entgelttransparenzgesetz ausgenommen. Dennoch lohnt es sich auch für kleinere Betriebe, frühzeitig transparente und faire Vergütungsstrukturen aufzubauen – nicht zuletzt, um attraktiv für Fachkräfte zu bleiben.
🤝 Unsere Unterstützung für Arbeitgeber
Wir verfügen über zertifizierte Führungskräfte, die Unternehmen kompetent zu allen Fragen rund um das Entgelttransparenzgesetz und die EU‑Richtlinie begleiten. Zusätzlich arbeiten wir eng mit einem international renommierten Kanzleipartner zusammen, der rechtliche Expertise einbringt und Arbeitgeber umfassend unterstützt.
Gemeinsam sorgen wir dafür, die neuen gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen und eine faire, moderne und transparente Vergütungskultur zu etablieren.