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Dienst- und Werkverträge – Externe Unterstützung mit rechtssicherer Umsetzung

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Dienstverträge oder Werkverträge? Ob im kaufmännischen Bereich, in der IT-Branche oder im gewerblichen Umfeld – wir unterstützen Sie professionell, flexibel und rechtssicher.

Mit unserer Erfahrung sorgen wir für effiziente Abläufe und entlasten Ihr Team gezielt – ganz ohne Risiko und mit klarer Vertragsbasis.

1. IT-Softwareentwicklung (Werkvertrag)

Projekt: Entwicklung einer individuellen Webanwendung für einen Onlinehändler mit klar definierten Anforderungen und Abnahme.
Besonderheit: Werkverträge (§ 631 BGB) zielen auf ein konkretes Ergebnis – mit Abnahmeverpflichtung und Gewährleistungspflicht.

2. Kaufmännische Unterstützung (Dienstvertrag)

Projekt: Sachbearbeitung im Bereich Buchhaltung und Kundenservice für ein Handelsunternehmen.
Besonderheit: Beim Dienstvertrag (§ 611a BGB) steht die Erbringung einer Tätigkeit im Vordergrund – ohne Erfolgsgarantie, aber mit kontinuierlicher Leistung.

3. Gewerbliche Montagearbeiten (Werkvertrag)

Projekt: Durchführung von Montagelinien-Arbeiten in der Produktionin der Schienen- und Fahrzeugbauindustrie – eigenverantwortlich und ergebnisorientiert.
Besonderheit: Klare Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung – Fokus auf Ergebnis, nicht Eingliederung in den Betrieb.

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